AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Firma AudioAcoustic, Inh. Thomas Schneider

(Stand der Veröffentlichung Januar 2014)

 

1.     Der Künstler (Diskothek) ist in der künstlerischen Ausgestaltung seines Programms nicht an die Weisungen des Veranstalters gebunden. Dem Veranstalter ist Art und Weise der Darbietung ferner die Ton- & Lichttechnik des Künstlers bekannt, diese ist aber nicht abhängig vom Erfolg der Veranstaltung! Handelt es sich bei dem Künstler um eine Gruppe oder Diskothek, hat der Veranstalter keinen Anspruch auf eine bestimmte Besetzung.

 

2.     Kurzfristige Medien- oder Galaauftritte (TV, Rundfunk, Großveranstaltungen,...) für den vereinbarten Termin haben stets Vorrang.

Die Absage durch den Künstler (Diskothek) für einen solchen kurzfristigen Termin bedeutet keine Vertragsverletzung und es ist zu gleichen Konditionen ein neuer Vertrag zu vereinbaren.

 

3.     Kann der Künstler (Diskothek) infolge Krankheit die Vertragsleistung nicht erbringen, entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag. Auf Anfrage des Veranstalters wird der Künstler, dem Veranstalter die Erkrankung durch ein ärztliches Attest innerhalb einer Woche nachweisen.

 

4.     Bei Vertragsbruch, ausgenommen durch Krankheit, Auflösung des Ensembles oder durch höhere Gewalt (schwerwiegende Autopannen, Unfall, Stau...), hat der schuldige Teil eine Konventionalstrafe in Höhe des im Vertrag vereinbarten Entgeltes zu zahlen.

 

5.     Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung, trägt der Veranstalter durch das Bestehen einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung. Existiert diese nicht, ist der Künstler (Diskothek) nicht verpflichtet die Veranstaltung durchzuführen.Bei schuldhafter Verletzung, Zerstörung oder Diebstahl, der durch die Firma AudioAcoustic, Inh. Thomas Schneider, mitgeführten Technik, hat der Veranstalter für alle entstandenen Kosten aufzukommen!

 

6.     Der Veranstalter verpflichtet sich ausdrücklich keinem Dritten Auskunft über das vereinbarte Entgelt zu geben, es sei denn, er ist gesetzlich dazu verpflichtet.

 

7.     Die Gage wird entsprechend, der im Vertrag festgelegten Zahlungsbedingung ausgezahlt.

Der Veranstalter ist nicht berechtigt irgendwelche Abzüge vorzunehmen. Wird die Gage als Doordeal“ gezahlt,

auch bezeichnet als „gegen die Tür spielen“. Werden die Einnahmen aus der Abendkasse im Verhältnis neunzig

Künstler (Diskothek) zu zehn Prozent (für den Veranstalter) aufgeteilt. Da der Veranstalter noch die Einnahmen aus dem Barbetrieb hat, welche die Haupteinnahmequelle darstellt, so ist sein geringerer Anteil wirtschaftlich zu verkraften.

 

8.     GEMA, Ausländersteuer nach § 50a (4) ESTG, sowie die Künstlersozialkasse hat der Veranstalter eigenverantwortlich an die zuständigen Behörden abzuführen. Wichtig: Sie sind zur Meldung und Abgabe verpflichtet! (www.gema.de * www.kuenstlersozialkasse.de)
Es können KEINE Forderungen gegenüber der Firma AudioAcoustic, Inh. Thomas Schneider, geltend gemacht werden.

 

9.     Jegliche Bild- und Tonaufzeichnungen bedürfen der schriftlichen Erlaubnis des Künstler (Diskothek) oder dessen Vertreters. Der Veranstalter haftet dem Künstler für die Einhaltung dieser Vereinbarung.

10.   Eventuelle Wiederholungsengagements, sind nur über die Firma AudioAcoustic, Inh. Thomas Schneider, zu buchen.

 

11.   Catering gilt für den Abend als frei vereinbart. Warmes Essen pro Künstler & Crewmitglied, ferner Getränke in ausreichender Menge sind bei Eintreffen bzw. vor und während der Veranstaltung in der Garderobe oder Backstage bereitzustellen. Dies gilt gleichfalls für notwendige Übernachtungs- und Frühstückskosten.

 

12.   Der Veranstalter sogt für eine Garderobe (Aufenthaltsmöglichkeit) in Bühnennähe.  Der Veranstalter stellt in Bühnennähe eine abgesicherte Parkmöglichkeit zur Verfügung. Parkplätze für 1 PKW bzw. Transporter hinter der Bühne bereit. Bei FOH / Komplettproduktionen zusätzlich für 1x PKW, 2x Transporter und 1x LKW 12t. Beschädigungen an Fahrzeugen werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt.

 

13.   Der Veranstalter stellt dem Künstler eine TÜV entsprechende und nach baurechtlichen Bestimmungen stabile Bühne!
Größe mind. 8,00 Breit x 4,00m Tief und freie Höhe 4.50m. (bei Gerüstbaubühnen bitte die Stabilität beachten,
kein mitwippender Bühnenboden, Aufbau der Bühne auf den Tanzboden wird ausdrücklich nicht akzeptiert)
Die Bühne muss  frei von technischen Equipment & mittig der zu bespielenden Veranstaltungsfläche stehen. In den Ecken der zu bespielenden Flächen platzierte Bühnen werden nicht akzeptiert! Für den FOH- Platz ist eine Fläche von 2,0 m x 2,0 m, ca. 15 m entfernt, mittig zur Bühne freizuhalten! Technik & Equipment sind vom Veranstalter vor äußeren Witterungseinflüssen zu schützen!
Bei Diebstahl oder Zerstörungen an persönlichen Dingen, Garderobe und Technik- Equipment haftet der Veranstalter in Höhe der Neuanschaffung.

 

14.   Der Veranstalter stellt folgende Direkt-Stromanschlüsse unmittelbar an der Bühne sicher:

Backline & FOH-Produktion (laut Equipment) 2x CEE 16A 380V & 1x CEE 32A 380V.

 

15.   Die Künstler und die Crew tragen eigene Backstage- Pässe welche den ungehinderten Zugang zur Veranstaltungsfläche sowie den Garderoben-, Bühnen- und Backstage Bereich ermöglichen.

Eine Musteransicht wird bei Eintreffen der Crew hinterlegt.

 

16.   Die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien unterliegen Deutschen Recht. Ist der Vertrag in eine Fremdsprache übertragen worden, so ist bei Streitigkeiten ausschließlich  der deutsche Text maßgebend. Ergänzend zu diesem Vertrag gelten die Vorschriften des BGB.

17.   Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Görlitz 02826.
 

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Impressum
 
Inhaber
Thomas Schneider
Pontestraße 15
02826 Görlitz

Mobil: +49 (0) 172 7 62 22 89
Telefax: +49 (0) 32121 18 68 50

eMail: audioacoustic@gmx.de
iNet: www.audioacoustic.de

St.-Nr.: 207/270/00438
USt-Id.Nr.: DE140396574
 
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